Klageerhebung gegen Deutsche Börse AG aufgrund fehlerhaft Listung von (Un-)Wertpapieren
Die Kanzlei macht für über 100 Mandanten Schadenersatz gegen die Deutsche Börse AG aufgrund der missbräuchlichen Notierungsaufnahme der Trig Social Media AB geltend
Die Deutsche Börse AG hat diese (Un-)Wertpapiere zur Notiz am General Standard zugelassen, obwohl diese Gesellschaft lediglich ein Kapital von ca. 70.000 Euro und nahezu keinen Umsatz aufwies und auch nahezu keine Kunden hatte.
Gleichwohl verstand sich die Börse dazu, Papiere im Nennwert von 0,0002 Euro zur Erstnotiz von über 3,00 Euro zuzulassen.
Das ist das 15.000-fache des Nennwerts und ergibt eine Marktkapitalisierung von 1.100.000.000 Euro.
Die BAFin führt in Ihrem Untersuchungsbericht denn auch aus, dass die Deutsche Börse AG,
den Verdächtigen bei der Notierungsaufnahme eine große Bühne
bot.
Es wundert nicht, dass die BAFin erkennt,
dass der gesamte Börsengang inklusive Wertpapierprospekt nicht auf einer belastbaren Bewertungsgrundlage beruhte.
Eigene Mitarbeiter der Deutsche Börse AG notierten auf den Prospekt
„Oh je!“ [bezüglich Einreichung des Jahresberichts 2012]
„Oh je, oh je!“ [bezüglich der Steuer- und Abgabenpflichtigkeit 2013]
„oh jemine!“
Gleichwohl sah sich die Deutsche Börse AG nicht gehindert, Hilfestellung zu geben, dass Anleger mit diesen Papieren betrogen werden.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits.
Die Deutsche Börse AG hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten.
Weitere Verfahren, die andere Aktien betreffen, sind in der Vorbereitung.