Inhaber von Sparbüchern und sonstigen Sparanlagen
Gehören Sie auch zu denjenigen, denen seitens ihrer Bank kürzlich die Sparverträge gekündigt wurden?
Wir befassen uns seit Jahren mit bankrechtlichen Problemen sowie der dazu ergehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Gerne beraten und vertreten Sie zu allen Fragestellungen, die damit zusammen hängen und überprüfen, ob Ihre Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erläutern Ihnen dann, welche Unterlagen und Informationen wir zur Führung eines Verfahrens benötigen.